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Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik

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Die Entdeckung der Röntgenstrahlung im Jahre 1895 war revolutionär und wurde mit der Verleihung des Nobelpreises honoriert. Mittels unsichtbarer Strahlung konnte man in das Menscheninnere hineinschauen- eine medizinische Innovation, die für die Heilkunde von überragender Bedeutung war.
Über diese Art der Strahlung war zunächst nichts bekannt, sie wurde deshalb von W. K. Röntgen als X- Strahlung (eng.: X- Rays) bezeichnet. Während der kurzen Phase der unkontrollierten Anwendung von Röntgenstrahlung wurde die biologische Wirkung der Strahlung erkannt. Bei Personen, die hohen Strahlungsdosen ungeschützt ausgesetzt waren, wurden Schädigungen von Geweben, insbesondere der Haut, beobachtet. Was damals offensichtlich wurde, gilt heute auch:

„Je mehr Strahlung vom menschlichen Körper absorbiert wird, desto größer ist der biologische Effekt“

Es wurde sehr rasch erkannt, dass Röntgenstrahlung unverzichtbar für die medizinische Diagnostik und Therapie ist. Wegen der negativen Effekte von hohen Strahlendosen darf Röntgenstrahlung jedoch nur mit größter Sorgfalt angewendet werden. Bereits 1905, 10 Jahre nach der Erstbeschreibung der Röntgenstrahlung, wurden die ersten Gesetze verabschiedet, die die Strahlenanwendung regeln. Hilfreich war, dass Röntgenstrahlung einfach nachzuweisen ist; die Strahlungsdosis kann einfach und mit hoher Präzision gemessen werden.
In den darauffolgenden Jahrzehnten haben sich die medizinischen Anwendungsgebiete von Röntgenstrahlung immer mehr ausgeweitet. Die radiologische und medizintechnische Forschung hat dazu beigetragen, dass mittels Röntgenstrahlung erzeugte Bilder immer detailgetreuere Abbildungen des menschlichen Körpers liefern; dabei wurde sukzessive eine Reduktion der für die Bilderzeugung benötigten Dosis erreicht.

Wir arbeiten heute mit technologisch ausgereiften, bildgebenden Systemen, die uns hochauflösende Blicke in die Innenstrukturen des menschlichen Körpers erlauben. Der Röntgenfilm wurde in den letzten 20 Jahren komplett von digitalen Aufnahmeverfahren abgelöst. Vorteil der digitalen Technik liegt in der niedrigeren Dosis für die Bilderzeugung und der einfachen, verlustfreien Speicherung und Übertragung.
Institutionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, wie z.B. ICRP (International Commission on Radiological Protection), EURATOM (European Atomic Energy Community) und das ÖNORM- Institut definieren und regeln die Verwendung der Strahlung und den Strahlenschutz sowohl für die Bevölkerung als auch für das Personal, das ständig im sog. Strahlenbereich tätig ist.
Die nationalen Institutionen (Bundesministerien) sorgen für die Umsetzung der internationalen Empfehlungen in nationale Gesetze. Diese parallele Entwicklung ermöglicht heute eine sehr gute, hochauflösende, rausch- und störungsfreie, schnelle und patientenfreundliche Bildgebung, bei deren Erzeugung die Dosisbelastung der Patienten extrem niedrig bleibt. Direkte biologische Effekte werden im Bereich der Röntgendiagnostik seit mehr als 50 Jahren nicht mehr beobachtet.
Effektiver Strahlenschutz ist nur möglich, wenn die verwendeten Geräte regelmäßig gewartet werden und die Qualität der Röntgenapparaturen regelmäßig überprüft wird. Unser technisches Team sorgt in Zusammenarbeit mit den Herstellerfirmen für eine gesetzeskonforme und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und Wartung. Das radiologietechnologische und ärztliche Personal wird kontinuierlich in Gerätekunde und Strahlenschutz geschult, um die bestmögliche radiologische Diagnostik mit der kleinstmöglichen Dosis über 24 Stunden an 7 Tagen/ Woche zur Verfügung zu stellen.

Weiter zu: Strahlenschutzinformationen für Patienten und Zuweiser zu den radiologischen Untersuchungsmethoden

Universitätsklinik für Radiologie, Anichstrasse 35, A-6020 Innsbruck